Honorar

Was es kostet, steht vorher fest

Wir vereinbaren das Honorar schriftlich, bevor wir für Sie tätig werden. Abgerechnet wird monatlich mit Aufstellung der Stunden.

  • Nach Gesetz

    Vor Gericht richtet sich das Honorar nach dem Streitwert und der gesetzlichen Gebührenordnung. Das übernimmt meist auch die Rechtsschutzversicherung.

    • Planbar ab dem ersten Schreiben
    • Erstattung durch die Gegenseite möglich
  • Nach Stunden

    220 €pro Stunde

    Für Beratung und Verträge, abgerechnet im Takt von 15 Minuten.

    • Monatliche Aufstellung
  • Pauschal

    ab490 €pauschal

    Für klar umrissene Aufgaben, etwa die Prüfung eines Aufhebungsvertrags.

    • Fester Preis, keine Nachträge

Ihre Schätzung

6 Std.
zzgl. MwSt.1.680 €

Eine Schätzung zur Planung, kein Angebot. Das Honorar vereinbaren wir vor Beginn schriftlich.

Rechtsschutzversicherung. Wir holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.