Honorar
Wir vereinbaren das Honorar schriftlich, bevor wir für Sie tätig werden. Abgerechnet wird monatlich mit Aufstellung der Stunden.
Vor Gericht richtet sich das Honorar nach dem Streitwert und der gesetzlichen Gebührenordnung. Das übernimmt meist auch die Rechtsschutzversicherung.
Für Beratung und Verträge, abgerechnet im Takt von 15 Minuten.
Für klar umrissene Aufgaben, etwa die Prüfung eines Aufhebungsvertrags.
Eine Schätzung zur Planung, kein Angebot. Das Honorar vereinbaren wir vor Beginn schriftlich.
Rechtsschutzversicherung. Wir holen die Deckungszusage ein und rechnen direkt mit Ihrer Versicherung ab.